Erhardhof Familie Pössenbacher in Kochel am See
Erhardhof Familie Pössenbacher in Kochel am See

Buchung

Eine Buchung können Sie bei uns telefonisch oder per Email (gerne auch über unser Kontaktformular unter Kontakt) vornehmen. Sie erhalten dann von uns eine Buchungsbestätigung.

 

Die Zahlung können Sie rechtzeitig vor Reiseantritt per Überweisung vornehmen oder in bar während Ihres Aufenthalts leisten.

 

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber:

 

Wie im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerresevierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sog. "Gastaufnahmevertrag" oder "Beherbergungsvertrag", der - wie alle Verträge - von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist bzw. nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden kann.

 

Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet der "Gastaufnahmevertrag" unter anderem folgende Regelung:

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Vermieter bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder eher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis anzurechnen. Als ersparte Aufwendungen werden in der Regel in Ansatz gebracht:

10 % des Preises für eine Ferienwohnung

 

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfülle zu vermeiden.

b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

6. Preisaushang: Alle Unterkünfte unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushangpflicht. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.

 

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© Pia Pössenbacher, Bahnhofstr. 26, 82431 Kochel am See